Allgemeine Geschäftsbedingungen für Recruiting.KI
§ 1 Begriffe
Im Rahmen der nachfolgenden Vertragsurkunde beziehen sich alle Personenbezeichnungen auf alle Geschlechter und die damit verbundenen Sprachformen, insbesondere divers, weiblich, männlich. Jede Personenbezeichnung ist mit dem Zusatz „(m/w/d)“ zu verstehen. Es gelten überdies die folgenden Begriffsbestimmungen:
- KUNDE. Das ist jede natürliche oder juristische Person, Personengesellschaft, Behörde, Gebietskörperschaft, Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts oder sonstige Organisation, die nicht Verbraucher ist und die AI SCALING durch die Annahme eines an sie gerichteten Angebots oder auf andere Weise mit der Bereitstellung von Recruiting.KI beauftragt.
- AI SCALING. Das ist die AI SCALING LTD, Georgiou Karaiskaki 11-13, Flat/Office 102, Larnaca 7560, Cyprus.
- Recruiting.KI. Das ist ein cloudbasierter SaaS-Dienst (im Folgenden auch „Plattform“), den AI SCALING dem KUNDEN über das Internet zur Verfügung stellt. Allein der KUNDE entscheidet über den Umfang der Nutzung. Die Einzelheiten der mit Recruiting.KI nutzbaren Funktionen ergeben sich aus § 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Angebot und dem Preisverzeichnis.
- Vertrag. Das ist die Gesamtheit aus dem Angebot, das der KUNDE angenommen hat, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Preisverzeichnis sowie den jeweils vereinbarten Leistungsbeschreibungen.
- Plattform. Plattform bezeichnet das über das Internet zugängliche System Recruiting.KI einschließlich der jeweils vereinbarten Module, Schnittstellen und Administrationsbereiche.
- Bewerber. Bewerber ist jede natürliche Person, deren Daten der KUNDE im Rahmen seiner Recruitingprozesse über die Plattform verarbeitet, insbesondere Personen, die sich auf Stellenanzeigen des KUNDEN bewerben oder mit dem KI-Recruiter bzw. Voice-Agent kommunizieren.
- Scorecards. Das sind automatisiert erstellte, auf den Vorgaben des KUNDEN beruhende Auswertungen und Bewertungen von Bewerberdaten, insbesondere in Form von zusammenfassenden Bewertungen anhand vordefinierter Kriterien und Scoring-Algorithmen.
- Tokens. Tokens sind nutzungsabhängige Einheiten, mit denen der KUNDE bestimmte Funktionen der Plattform in Anspruch nimmt. Einzelheiten zur Anzahl, zum Verbrauch und zur Vergütung der Tokens ergeben sich aus dem Preisverzeichnis oder einem individuellen Angebot.
- Nutzer. Das sind natürliche Personen, die der KUNDE berechtigt, die Plattform in seinem Verantwortungsbereich zu verwenden (z.B. Administratoren, Recruiter, Disponenten, Hiring Manager). Der KUNDE trägt die Verantwortung für Auswahl, Berechtigung und Überwachung seiner Nutzer.
- Unterauftragnehmer. Das sind Drittanbieter, deren Dienste AI SCALING in die Plattform einbindet oder denen AI SCALING Aufgaben im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Recruiting.KI überträgt (z.B. Hosting-Provider, Kommunikationsdienstleister, KI- oder Transkriptionsdienste). Die jeweils eingesetzten Unterauftragnehmer sind in der Auftragsverarbeitungsvereinbarung näher bezeichnet.
- Vertrauliche Informationen. Das sind alle nicht öffentlich bekannten Informationen, Unterlagen und Daten der Parteien, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Konditionen, Prozessbeschreibungen, technische Spezifikationen und personenbezogene Daten, soweit sie unter § 2 Ziffer 1 GeschGehG fallen.
- KI/Künstliche Intelligenz. Künstliche Intelligenz bezeichnet die Fähigkeit eines Systems, Aufgaben zu erledigen, die normalerweise menschliche Intelligenz erfordern. Dazu gehören unter anderem das Erkennen von Mustern, das Treffen von Entscheidungen, das Erlernen von neuen Informationen und das Anpassen an neue Situationen. KI nutzt Algorithmen und statistische Modelle, um Informationen zu analysieren und daraus Schlussfolgerungen zu ziehen.
- KI-System. Das ist ein softwarebasiertes System, das mithilfe von Algorithmen Aufgaben autonom oder teilautonom durchführt.
- KI-Modell. Ein KI-Modell ist ein mathematisches oder algorithmisches System, das durch maschinelles Lernen trainiert wurde, um spezifische Aufgaben zu erfüllen. Es basiert auf Datensätzen, um Muster zu erkennen, Vorhersagen zu treffen, Entscheidungen zu unterstützen oder andere automatisierte Funktionen auszuführen. KI-Modelle können in verschiedenen Formen auftreten, einschließlich neuronaler Netze, Entscheidungsbäume oder statistischer Algorithmen, und werden in der Regel genutzt, um datenbasierte Probleme effizient zu lösen.
- LLM/Large Language Models/Große Sprachmodelle. Große Sprachmodelle sind eine spezialisierte Form von KI-Modellen, die darauf trainiert sind, natürlichsprachliche Texte zu verstehen und zu generieren. Sie basieren häufig auf tiefen neuronalen Netzwerken und verwenden riesige Mengen an Textdaten, um ihre Sprachfähigkeiten zu entwickeln. LLMs können Aufgaben wie Textvervollständigung, Übersetzung, Konversationsführung oder Stilanalyse durchführen. Diese Modelle sind in der Lage, menschlich klingende Texte zu produzieren und kontextbezogene Antworten zu geben, was sie besonders nützlich in Anwendungen wie Chatbots, virtuellen Assistenten und Content-Kreationstools macht.
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsbeschreibung
(1) Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem vereinbarten Vertrag (vgl. Begriffsbestimmung aus § 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen). AI SCALING stellt dem KUNDEN im Rahmen dieses Vertrags die Plattform Recruiting.KI gemäß den folgenden Regelungen zur Verfügung.
(2) AI SCALING betreibt Recruiting.KI als cloudbasierte SaaS-Plattform. Der KUNDE erhält während der Vertragslaufzeit die technische Möglichkeit und Berechtigung, die im Vertrag vereinbarten Funktionen der Plattform über das Internet zu nutzen. Hierzu können – abhängig von der gebuchten bzw. vereinbarten Leistung – insbesondere gehören:
- die Erstellung, Bearbeitung und Verwaltung von Stellenanzeigen und weiteren Recruiting-Inhalten mithilfe von KI-gestützten Assistenten sowie deren Veröffentlichung über angebundene Werbe- und Social-Media-Dienste, wobei AI SCALING keine Konten bei diesen Werbe- und Social-Media-Diensten zur Verfügung stellt, sondern allenfalls und soweit technisch möglich, bestehenden Konten des KUNDEN über eine Schnittstelle nutzt.
- die Einrichtung und Nutzung von digitalen Recruiting-Funnel, einschließlich Bewerbungsseiten, Formularen (mit oder ohne Lebenslauf-Upload), Subdomains und Weiterleitungen, sowie deren Verbindung mit Konten des KUNDEN bei Dritten (z.B. Meta-Werbekonten, E-Mail-Server, Kalenderdienste).
- die Nutzung von KI-gestützten Interview- und Voice-Agenten („KI-Recruiter“), die mit Bewerbern über Telefon, Sprachtechnologie oder andere Kommunikationskanäle (z.B. WhatsApp) Erstgespräche führen und die vom KUNDEN vorgegebenen Informationen erheben.
- die automatisierte Erfassung, Vorqualifizierung und Auswertung von Bewerberdaten sowie die Darstellung der Ergebnisse in Form von Bewerberprofilen, Scorecards, Übersichten und Statistiken in der Plattform, wobei AI SCALING keinen Auswahlprozess und keine maßgebliche Steuerung des Auswahlprozesses schuldet; die Auswahlentscheidung obliegt ausschließlich dem KUNDEN. Die Regelungen in § 8 bleiben unberührt.
- die Konfiguration und Nutzung von Kommunikations- und Automatisierungsfunktionen (z.B. Bestätigungs-E-Mails, Erinnerungen, dokumentenbezogene Nachfragen sowie automatisierte Nachrichten über angebundene Drittanbieter).
- die Nutzung zusätzlicher Module, etwa Agentur-Dashboards für Mehrmandantenstrukturen, Rollen- und Rechte-Management für Nutzer sowie Integrationen mit weiteren Diensten Dritter, soweit diese Module im Angebot, im Preisverzeichnis oder in einer gesonderten Leistungsbeschreibung aufgeführt und für den KUNDEN freigeschaltet sind.
(3) Der konkrete Leistungsumfang (insbesondere verfügbare Module, Funktionen, Nutzerkontingente, Kommunikationskanäle, Integrationen und Rechenkapazitäten) richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, dem gewählten Abonnement, dem Token-Kontingent und dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisverzeichnis. AI SCALING ist berechtigt, die Plattform im zumutbaren Umfang weiterzuentwickeln, Funktionen zu ändern oder durch funktional gleichwertige Funktionen zu ersetzen, sofern hierdurch die vertraglich geschuldete Hauptleistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
(4) Soweit im Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist, schuldet AI SCALING ausschließlich die Bereitstellung der Plattform und ihrer Funktionen sowie der zugehörigen technischen Anbindungen. AI SCALING schuldet insbesondere nicht:
- einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, etwa eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen, Einstellungen oder Kampagnenergebnissen;
- dass Stellenanzeigen, Werbekampagnen, Funnel, Texte oder Bilder durch Menschen erstellt, kontrolliert oder nachbearbeitet werden;
- Rechtsberatung, insbesondere nicht zur arbeits-, wettbewerbs-, urheber- oder datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Nutzung der Plattform, der generierten Inhalte oder der durch den KUNDEN konfigurierten Prozesse. Der KUNDE prüft auf eigene Kosten und Verantwortung, ob und wie er die Arbeitsergebnisse rechtlich zulässig einsetzt;
- Entscheidungen über das Schicksal von Bewerbungen. AI SCALING stellt lediglich Zusammenfassungen, Transkripte, Bewertungen und Scorecards zur Verfügung. Die Auswahlentscheidung verbleibt ausschließlich beim KUNDEN;
- eine proaktive Aktualisierung von für den KUNDEN erstellten Arbeitsergebnissen (z.B. Stellenanzeigen, Texte, Kampagnen), sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
(5) KI-gestützte Funktionen der Plattform basieren auf KI-Systemen und KI-Modellen, die jeweils von AI SCALING oder von Unterauftragnehmern bereitgestellt werden. AI SCALING ist berechtigt, im Rahmen des technisch Zumutbaren und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des KUNDEN und der vertraglichen Vereinbarungen einzelne KI-Modelle auszutauschen, anzupassen oder zu aktualisieren, sofern hierdurch die vertraglich geschuldete Funktionalität im Wesentlichen erhalten bleibt. Die Regelungen einer korrespondierenden Auftragsverarbeitungsvereinbarung bleiben unberührt.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt zwischen dem KUNDEN und AI SCALING zustande, sobald mindestens eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- der KUNDE nimmt ein von AI SCALING erstelltes Angebot, das auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug nimmt, mindestens in Textform oder durch elektronische Bestätigung (z.B. Klick auf einen Button, digitale Signatur) an; oder
- der KUNDE hinterlässt im Rahmen eines Online-Bestell- oder Registrierungsprozesses seine Rechnungsanschrift sowie weitere für die Vertragsdurchführung erforderliche Angaben, akzeptiert diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Aktivierung einer entsprechenden Checkbox und AI SCALING bestätigt die Bestellung in Textform; oder
- beide Parteien unterzeichnen eine Vertragsurkunde, die auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug nimmt.
(2) Die Parteien sind sich einig, dass mindestens der nachfolgende Prozess zu einem wirksamen Vertragsschluss führt, wobei der Vertrag auch auf andere Weise geschlossen werden kann, sofern die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllt sind:
- Der KUNDE nimmt zunächst an einem Demo- oder Beratungsgespräch teil, in dem ihm die Plattform, die verfügbaren Module und Abonnement-Modelle erläutert werden.
- Auf dieser Grundlage unterbreitet AI SCALING dem KUNDEN ein Angebot, das insbesondere den ausgewählten Leistungsumfang (Module, Nutzerkontingente, Integrationen), das Abonnement-Modell, etwaige Mindestlaufzeiten, Token-Kontingente sowie die Vergütung ausweist.
- Der KUNDE nimmt das Angebot gemäß Absatz 1 an. Mit Zugang der Annahmeerklärung bei AI SCALING ist der Vertrag zustande gekommen. Soweit AI SCALING dem KUNDEN Zugangsdaten zur Plattform bereitstellt oder den Zugang technisch freischaltet, erfolgt dies in Erfüllung des bereits geschlossenen Vertrags.
§ 4 Vergütung, Tokens, Abonnement
(1) Die Auftragserfüllung ist eine entgeltliche Dienstleistung. Die vom KUNDEN geschuldete Vergütung ergibt sich aus dem Angebot, das der KUNDE annimmt, und dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisverzeichnis, mithin aus der Gesamtheit des vereinbarten Vertrages. Die im Angebot und Preisverzeichnis genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge; etwaig anfallende Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet.
(2) Die Nutzung der Plattform erfolgt – soweit im Angebot nicht abweichend geregelt – auf Basis eines Token-Systems. Das Angebot oder das Preisverzeichnis bestimmen insbesondere
- das jeweils im Abonnement enthaltene oder zusätzlich buchbare Token-Kontingent,
- für welche Funktionen und in welchem Umfang Tokens verbraucht werden (z.B. Schaltung von Kampagnen, Nutzung von KI-Recruitern, Transkription von Gesprächen, Generierung von Inhalten),
- die Preise für zusätzliche Tokens oder leistungsabhängige Bestandteile.
(3) Der KUNDE wählt im Rahmen des Vertragsschlusses ein Abonnement-Modell (z.B. monatliche Pakete, Enterprise). Das Abonnement berechtigt den KUNDEN, die im jeweiligen Modell vorgesehenen Leistungen (insbesondere Token-Kontingente, Module, Nutzerkontingente und Integrationen) während der jeweiligen Abrechnungsperiode zu nutzen. Einzelheiten zu Laufzeit, Verlängerung und Kündigung des Abonnements ergeben sich aus dem Angebot und dem Preisverzeichnis.
(4) Soweit im Angebot nichts anderes geregelt ist, beginnt die Abrechnungsperiode mit dem im Angebot bezeichneten Leistungsbeginn. Das Abonnement kann nach Ablauf einer etwa vereinbarten Mindestlaufzeit jederzeit mit Wirkung zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden. Dem KUNDEN steht hierfür ein entsprechendes Kündigungswerkzeug im Nutzerbereich der Plattform zur Verfügung.
(5) Nicht genutzte Tokens verfallen mit Ablauf der jeweiligen Abrechnungsperiode, sofern im Angebot oder im Preisverzeichnis nichts Abweichendes geregelt ist. Eine Erstattung oder Gutschrift für nicht genutzte Tokens erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(6) Die Abwicklung der Zahlungen erfolgt über einen oder mehrere von AI SCALING ausgewählte Zahlungsdienstleister. Der KUNDE ermächtigt AI SCALING und den jeweiligen Zahlungsdienstleister, die vereinbarte Vergütung mittels der im Bestellprozess angegebenen Zahlungsmethode (z.B. SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, Online-Zahlungsdienst) einzuziehen. AI SCALING kann dem KUNDEN zusätzliche Zahlungsarten anbieten; ein Anspruch auf bestimmte Zahlungsarten besteht nicht.
(7) AI SCALING ist berechtigt, das Preisverzeichnis für zukünftige Abrechnungsperioden anzupassen. Preiserhöhungen werden dem KUNDEN mindestens in Textform mit angemessener Frist vor Beginn der folgenden Abrechnungsperiode mitgeteilt. Widerspricht der KUNDE der Preiserhöhung nicht bis zum Beginn der nächsten Abrechnungsperiode oder nutzt er die Plattform weiter, gelten die geänderten Preise als vereinbart. Im Falle eines fristgemäßen Widerspruchs ist AI SCALING berechtigt, den Vertrag mit Wirkung zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode zu kündigen. Gesetzliche Sonderkündigungsrechte bleiben unberührt.
(8) Gerät der KUNDE mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist AI SCALING berechtigt, nach erfolgloser Mahnung und unter Androhung mit angemessener Fristsetzung den Zugang des KUNDEN zur Plattform ganz oder teilweise zu sperren, bis der Verzug beseitigt ist. Die Vergütungspflicht des KUNDEN bleibt während einer solchen Sperre unberührt, sofern AI SCALING die Sperre nicht zu vertreten hat.
§ 5 Haftung, Haftungsbeschränkung, Verjährungsregelung
(1) AI SCALING haftet dem KUNDEN für Schäden, die im Zusammenhang mit der vereinbarten Leistung entstehen, ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(2) AI SCALING haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- im Rahmen einer von AI SCALING ausdrücklich übernommenen Garantie,
- für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(3) Bei einfach (leicht) fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet AI SCALING nur auf den bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
(4) In Fällen einfacher (leichter) Fahrlässigkeit haftet AI SCALING nicht für mittelbare oder nicht vorhersehbare Schäden und nicht für Folgeschäden, insbesondere nicht für reinen Vermögensschaden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, Nutzungsausfall oder Minderung des Goodwills. Darüber hinaus ist die Haftung in diesen Fällen der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, der der Vergütung für die vertraglich vereinbarte Leistung für ein Vertragsjahr entspricht.
(5) Für vorübergehende Störungen, Einschränkungen oder Unterbrechungen der Verfügbarkeit der Plattform, die
- auf nicht von AI SCALING zu vertretende Umstände zurückzuführen sind (z.B. Störungen von Kommunikationsnetzen, Ausfälle von Rechenzentren oder Drittanbietern, höhere Gewalt), oder
- auf notwendige Wartungsarbeiten, Updates oder Sicherheitsmaßnahmen zurückgehen,
haftet AI SCALING nur nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 und soweit die Beeinträchtigung eine Kardinalpflicht verletzt.
(6) AI SCALING haftet nicht für Schäden, die allein darauf beruhen, dass der KUNDE
- die Plattform entgegen den vertraglichen Vereinbarungen, den technischen Spezifikationen oder den dokumentierten Schnittstellen einsetzt,
- die von der Plattform oder von KI-Systemen generierten Inhalte ohne eigene inhaltliche und rechtliche Prüfung verwendet, obwohl nach dem Vertrag eine solche Prüfung in seiner Verantwortung liegt, oder
- Integrationen zu Drittanbietern (z.B. Social-Media-Plattformen, Kommunikationsdienste) in einer Weise konfiguriert, die gegen deren Nutzungsbedingungen oder gegen geltendes Recht verstößt.
Gesetzliche Mitverschuldensregelungen bleiben unberührt.
(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch für die persönliche Haftung der Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von AI SCALING sowie für von AI SCALING eingesetzte Unterauftragnehmer.
(8) Soweit gesetzlich zulässig, verjähren Ansprüche des KUNDEN wegen einfacher Fahrlässigkeit in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Absatz 2 und nicht für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 6 Pflichten des KUNDEN, Freistellung von AI SCALING
(1) Der KUNDE stellt durchgehend, eigenverantwortlich und auf eigene Kosten sicher, dass er die rechtlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen erfüllt, um die Plattform Recruiting.KI rechtmäßig nutzen zu dürfen. Hierzu gehört insbesondere, dass der KUNDE alle anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Arbeits-, Datenschutz-, Wettbewerbs-, Urheber- und Diskriminierungsrecht) sowie die vertraglichen Vereinbarungen mit AI SCALING und mit Dritten einhält.
(2) Der KUNDE ist dafür verantwortlich, dass sämtliche Inhalte, Daten und Materialien, die er oder seine Nutzer in die Plattform einbringt oder über diese verarbeitet (z.B. Texte, Bilder, Logos, Videos, Dokumente, Fragenkataloge, Bewertungskriterien), frei von Rechten Dritter sind oder der KUNDE über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Der KUNDE prüft dies eigenverantwortlich, bevor er solche Inhalte hochlädt, verwendet oder durch die Plattform verarbeiten lässt.
(3) Der KUNDE legt die inhaltlichen Vorgaben für die Nutzung von KI-Funktionen der Plattform (insbesondere, Kriterien, Fragenkataloge, Scorecards und Entscheidungsregeln) eigenverantwortlich und für sich selbst intern fest. Er stellt sicher, dass die Nutzung der Plattform und der KI-Funktionen auf Grundlage angemessener interner Richtlinien und Prozesse erfolgt, die Diskriminierung, unzulässige BIAS-Effekte und sonstige rechtswidrige Ergebnisse vermeiden sollen. Der KUNDE überprüft die von der Plattform generierten Inhalte und Bewertungen vor ihrer Verwendung in rechtlich relevanten Entscheidungen (insbesondere im Rahmen von Auswahl- und Einstellungsentscheidungen) auf Plausibilität, Rechtmäßigkeit und Vereinbarkeit mit seinen internen Vorgaben.
(4) Der KUNDE stellt sicher, dass nur solche Personen als Nutzer auf die Plattform zugreifen, die er hierzu berechtigt hat, und dass diesen Nutzern die maßgeblichen rechtlichen, organisatorischen und technischen Vorgaben (einschließlich etwaiger interner Promptrichtlinien, Compliance-Vorgaben und Datenschutzrichtlinien) bekannt sind. Der KUNDE sorgt dafür, dass seine Nutzer über die für den jeweiligen Einsatzbereich erforderliche Kompetenz im Umgang mit KI-Systemen und den Funktionen der Plattform verfügen oder entsprechend geschult werden.
(5) Der KUNDE erfüllt vor der Nutzung der Plattform sämtliche ihm obliegenden Informations- und Erlaubnispflichten nach der DSGVO und sonstigen geltenden Datenschutzvorschriften gegenüber Bewerbern, Mitarbeitern und sonstigen Betroffenen. Er stellt insbesondere sicher, dass eine taugliche Rechtsgrundlage (z.B. Einwilligung, Vertragserfüllung, berechtigtes Interesse) für die Verarbeitung personenbezogener Daten und deren Übermittlung an AI SCALING sowie an die in der Auftragsverarbeitungsvereinbarung bezeichneten Unterauftragnehmer vorliegt.
(6) Der KUNDE trifft eigenverantwortlich und auf eigene Kosten angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der von ihm genutzten Zugänge zur Plattform (z.B. Nutzerverwaltung, Passwortschutz, Zwei-Faktor-Authentifizierung, Rechtekonzepte) und zur Sicherung seiner eigenen IT-Systeme, über die auf die Plattform zugegriffen wird.
(7) Der KUNDE stellt zudem durchgehend, eigenverantwortlich und auf eigene Kosten sicher, dass AI SCALING die Erkenntnisse aus den jeweiligen Arbeitsergebnissen auch für weitere Projekte nutzen darf, selbstverständlich ohne Geschäftsgeheimnisse des KUNDEN und ohne personenbezogene Daten, für deren Verarbeitung der KUNDE verantwortlich ist, zu verwenden. Der KUNDE weist insbesondere die Betroffenen hierauf hin und schafft eine entsprechende Erlaubnisgrundlage nach Artikel 6 DSGVO, soweit dies erforderlich ist.
(8) Der KUNDE prüft die von der Plattform bereitgestellten Arbeitsergebnisse (z.B. Stellenanzeigen, Texte, Kampagnen, Funnel-Einstellungen, Scorecards, Reports) vor ihrer Verwendung auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Eignung für den beabsichtigten Zweck. Empfehlungen und Bewertungen der Plattform ersetzen keine eigenverantwortliche Prüfung und Entscheidung des KUNDEN.
(9) Sollten Dritte AI SCALING in Anspruch nehmen, weil
- der KUNDE seine Pflichten nach diesem § 6 oder sonstige vertragliche Pflichten verletzt hat oder
- rechtswidrige oder nicht hinreichend rechtlich geprüfte Inhalte über die Plattform verarbeitet oder nutzen lässt oder
- die Leistungsergebnisse von AI SCALING rechtswidrig eingesetzt hat oder
- weil er Integrationen zu Drittanbietern in einer Weise genutzt hat, die gegen deren Nutzungsbedingungen oder gegen geltendes Recht verstößt,
treffen ihn die Pflichten nach Satz 2.
Im Fall von Satz 1 ist der KUNDE verpflichtet,
- AI SCALING von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen,
- AI SCALING alle hierdurch entstehenden Aufwendungen und sonstigen Kosten (einschließlich angemessener Rechtsverfolgungs- und Rechtsverteidigungskosten) zu ersetzen,
- AI SCALING auf Verlangen einen angemessenen Vorschuss auf die zu erwartenden Kosten zu leisten und
- AI SCALING alle ihm bekannten, für die Rechtsverteidigung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
Soweit der KUNDE die Inanspruchnahme nicht zu vertreten hat, entfallen die Pflichten nach Satz 2.
(10) Die Umsetzung von Empfehlungen oder Hinweisen, die der KUNDE im Rahmen von Beratung, Support oder Onboarding von AI SCALING erhält, erfolgt freiwillig und in eigener Verantwortung des KUNDEN; eine Pflicht zur Umsetzung besteht nicht.
§ 7 Unterauftragnehmer, Drittanbieter, Datenschutz
(1) AI SCALING ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen Unterauftragnehmer zu beauftragen.
(2) Soweit diese Unterauftragnehmer personenbezogene Daten weisungsgebunden und im Auftrag von AI SCALING verarbeiten, gilt ergänzend Folgendes: AI SCALING ist berechtigt, sich der in der Auftragsverarbeitungsvereinbarung bezeichneten Unterauftragnehmer zu bedienen. Der KUNDE ist mit dem Einsatz dieser Unterauftragnehmer einverstanden, soweit sie in der Auftragsverarbeitungsvereinbarung oder deren Anhängen benannt sind. Änderungen und Ergänzungen der Unterauftragnehmer erfolgen nach Maßgabe der Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
(3) Die Plattform kann die Einbindung und Nutzung von Diensten Dritter vorsehen (z.B. Social-Media-Plattformen, Kommunikationsdienste, Zahlungsdienstleister, KI- oder Sprachtechnologieanbieter). Soweit der KUNDE eigene Konten oder Zugänge bei solchen Drittanbietern mit der Plattform verknüpft, kommt das Rechtsverhältnis zu diesen Drittanbietern ausschließlich zwischen dem KUNDEN und dem jeweiligen Drittanbieter zustande. AI SCALING stellt dem KUNDEN lediglich die technischen Schnittstellen zur Verfügung, soweit dies Bestandteil des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs ist.
(4) Der KUNDE ist verpflichtet, die für die Nutzung der jeweiligen Drittanbieter-Dienste geltenden Vertragsbedingungen und Nutzungsrichtlinien einzuhalten und dafür Sorge zu tragen, dass seine Nutzer diese ebenfalls beachten. AI SCALING haftet nicht für Leistungseinschränkungen oder -störungen, die auf einer Verletzung dieser Bedingungen durch den KUNDEN oder auf einer Änderung, Einschränkung oder Einstellung der Leistungen des Drittanbieters beruhen; § 5 bleibt unberührt.
(5) Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch AI SCALING im Auftrag des KUNDEN richtet sich im Einzelnen nach der zwischen den Parteien geschlossenen Auftragsverarbeitungsvereinbarung. Im Verhältnis zwischen den Parteien gehen bei Widersprüchen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Auftragsverarbeitungsvereinbarung hinsichtlich der Auftragsverarbeitung die Regelungen der Auftragsverarbeitungsvereinbarung vor.
(6) Unbeschadet der Regelungen in der Auftragsverarbeitungsvereinbarung bleibt der KUNDE Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform. Er erfüllt insbesondere die ihm obliegenden Informations-, Dokumentations- und Nachweispflichten gegenüber Bewerbern, Mitarbeitern und sonstigen Betroffenen und stellt sicher, dass eine taugliche Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung sowie für die Nutzung der Plattform und der eingebundenen Drittanbieter besteht; § 6 bleibt unberührt.
§ 8 Transparenz zu KI-Einsatz, Datenverarbeitung, Scorecards
(1) Der KUNDE ist darüber informiert, dass die Auswertung von Bewerbergesprächen, Formularangaben und sonstigen Bewerberdaten über die Plattform ganz oder teilweise automatisiert auf Basis von KI-Algorithmen und vordefinierten Kriterien erfolgt. Hierzu gehören insbesondere die Erstellung von Scorecards, Bewertungen, Zusammenfassungen und Reports. Die Verantwortung für die Festlegung dieser Kriterien, Fragenkataloge und Bewertungslogiken obliegt allein dem KUNDEN.
(2) AI SCALING bietet keine eigenständige inhaltliche Überprüfung oder Nachbearbeitung der automatisiert erzeugten Bewertungsergebnisse, Scorecards oder Empfehlungen durch natürliche Personen an. Die von der Plattform generierten Ergebnisse dienen ausschließlich als Unterstützung im Recruiting-Prozess und ersetzen keine eigenverantwortliche Prüfung und Entscheidung des KUNDEN.
(3) Der KUNDE stellt sicher, dass eine abschließende Auswahl- oder Einstellungsentscheidung in Bezug auf Bewerber nicht ausschließlich automatisiert durch die Plattform oder durch KI-Systeme getroffen wird, sondern stets einer angemessenen menschlichen Prüfung und Entscheidung unterliegt. Der KUNDE prüft die automatisierten Bewertungen und Scorecards vor ihrer Verwendung im Rahmen von Auswahl- oder Einstellungsentscheidungen auf Plausibilität, Rechtmäßigkeit und Vereinbarkeit mit seinen internen Richtlinien; §§ 5 und 6 bleiben unberührt.
(4) Der KUNDE ist verpflichtet, gegenüber Bewerbern und sonstigen Betroffenen in transparenter und rechtlich zulässiger Weise darüber zu informieren,
- dass im Rahmen des Recruiting-Prozesses KI-gestützte Systeme zur Erfassung, Auswertung und Vorqualifizierung von Bewerbungen eingesetzt werden können,
- in welchem Umfang automatisierte Bewertungen (z.B. Scorecards) erfolgen und
- dass eine abschließende Entscheidung über das Schicksal der Bewerbung durch natürliche Personen getroffen wird.
Die konkrete Ausgestaltung dieser Information und ihre Einbindung in die Prozesse des KUNDEN erfolgen in eigener Verantwortung des KUNDEN; § 7 Abs. 6 bleibt unberührt.
§ 9 Referenznennung
(1) AI SCALING ist berechtigt, den KUNDEN als Referenz zu nennen und zu diesem Zweck den Namen sowie das Logo des KUNDEN in sachlicher und wahrheitsgemäßer Weise für eigene Marketing- und Vertriebszwecke zu verwenden, insbesondere auf der Website, in Präsentationen und Informationsmaterialien.
(2) Eine Referenznennung erfolgt nur, soweit tatsächlich eine geschäftliche Zusammenarbeit zwischen AI SCALING und dem KUNDEN besteht oder bestand und keine überwiegenden berechtigten Interessen des KUNDEN entgegenstehen, insbesondere keine Geheimhaltungsinteressen oder vertraglichen Vertraulichkeitspflichten verletzt werden.
(3) Der KUNDE kann der Nutzung seines Namens und Logos als Referenz jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen. AI SCALING wird die Referenznennung in diesem Fall innerhalb angemessener Frist einstellen, soweit dies technisch und wirtschaftlich zumutbar ist; bereits erstellte Printmaterialien dürfen bis sie vollständig aufgebraucht sind, weiterverwendet werden.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN finden keine Anwendung, auch wenn AI SCALING ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und der KUNDE sich hierauf beruft.
(2) Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag durch den KUNDEN bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von AI SCALING. Dies gilt nicht für die Abtretung von Zahlungsansprüchen.
(3) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, soweit nicht kraft Gesetzes eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Textformerfordernisses.
(4) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980).
(5) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich seiner Wirksamkeit ist der Sitz von AI SCALING.
(6) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
